Familientreff Oberwil-Lieli

 

Statuten vom 31. Oktober 2006

 

Inkl. Ergänzung gemäss GV vom 24.Oktober 2012 (Artikel 16A), 17. März 2016 (Artikel 12) und 14. Januar 2021 und 14.06.2022

 

(Zur Vereinfachung wird in diesen Statuten die männliche Form gewählt. Es sind damit jedoch beide Geschlechter gemeint)

 

  1. Name, Sitz des Vereins

Artikel 1

Unter dem Namen „Familientreff Oberwil-Lieli“ besteht ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Oberwil-Lieli/AG. Er ist politisch und konfessionell neutral.

 

  1. Zweck des Vereins 

Artikel 2

Der Verein setzt sich ein für das Wohl der Familien in unserer Gemeinde. Insbesondere hat er als Zielsetzungen:

  • Beziehung der Eltern, bzw. Familien untereinander fördern und zu stärken.
  • Angebote zum Wohle der Kinder anbieten.
  1. Mitgliedschaft

Artikel 3

Eine Mitgliedschaft mit einer Jahresbeitragszahlung gibt es nicht. Interessierte können sich beim Vorstand melden und werden auf eine Helfer- und Aktivitätenliste aufgenommen.

 

  1. Organe

Artikel 4

Ergänzung 14.06.22

Die Organe des Vereins sind: Vorstand/ Vereinskomiteé, Komiteémitglieder und Helfer.

 

  1. Mitgliederversammlung 

Ergänzung 14.06.22

Es gibt keine Mitgliederversammlung. Es treffen sich 4x jährlich das Vereinskomiteé und die Komiteémitglieder.

Artikel 5

Der Präsident führt einmal jährlich mit dem gesamten Vorstand eine Vereinsversammlung durch. An dieser wird die Kassenführung abgenommen. Der Vorstand besteht aus mind. 3 Personen und wird bestätigt oder neu gewählt.

Artikel 6

Für Abstimmungen über die Auflösung oder Vereinbarung des Vereins mit anderen Interessengemeinschaften bestimmen die anwesenden Vereinsmitglieder mit einer einfachen Mehrheit.

 

Stichentscheid: Ist bei einer Abstimmung Stimmengleichheit entstanden, so entscheidet der Präsident.

 

  1. Der Vorstand / Das Vereinskomiteé

Artikel 7

Vereinskomiteé

Als Pilotprojekt werden ab August 2022 7 Personen (ehemaliger Vorstand) das Vereinskomiteé, mit je zwei Stimmen, bilden. Sie tragen die Hauptverantwortung des Vereins.

Komiteémitglieder

Des Weiteren gibt es maximal 5 Komiteémitglieder mit je einer Stimme.

Mitwirkende

Unsere Helfer heissen neu Mitwirkende.

Der Vorstand/ das Komiteé besteht aus 3 maximal 7 Personen. Er/ Es besetzt mindestens folgende Ämter: Präsidium, Aktuariat, und Finanzen.

Die Vorstands/ Komiteémitglieder Mitglieder sind auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie sind wiederwählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidenten.

Dem Vorstand/ Vereinskomiteé obliegen folgende Aufgaben:

  • Er leitet sämtliche Vereinsgeschäfte und vertritt den Verein nach aussen,
  • Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten
  • Vollziehen der Vereinsbeschlüsse,
  • Einberufung
  • der Vereinsversammlung.

Artikel 8

Einberufung, Beschlüsse, Protokoll und Verbindlichkeit

Der Vorstand/ Das Vereinskomiteé versammelt sich auf Einladung des Präsidenten oder des Vizepräsidenten unter Angabe von Traktanden, Ort und Zeit. Er kann auch auf Antrag von mindestens zwei Vorstands/ Vereinskomiteémitgliedern einberufen werden. Die Einberufung geschieht mindestens zwei Tage vorher.

Zur Beschlussfassung sind mehr als die Hälfte seiner Mitglieder notwendig.

Über die Vorstandsgeschäfte wird Protokoll geführt.

Die rechtsverbindliche Unterschrift führen zwei Mitglieder des Vorstandes. In finanziellen Belangen muss eine Unterschrift vom Präsidenten geleistet werden.

 

  1. Revisor

Artikel 9

Die Vereinsversammlung wählt jährlich einen Revisor zur Überprüfung der Rechnungsführung. Dieser muss nicht Mitglied des Vereins/ Komiteés sein. Er ist wiederwählbar.

 

Artikel 10

Der Revisor hat dem Vorstand/ Komiteé schriftlich Bericht über die Ergebnisse seiner Revisionstätigkeit mit begründetem Antrag auf Genehmigung oder Nichtgenehmigung zu erstatten.

 

  1. Finanzen

Artikel 11

Die Einkünfte des Vereins sind Beitragszahlungen aus den Aktivitäten, Betriebsbeiträge der Eltern z.B. Hausaufgabenbetreuung, Beiträge der politischen Gemeinde und/oder anderer Organisationen sowie Spenden und Zuwendungen

 

  1. Schlussbestimmungen

Artikel 12

Soweit die vorliegenden Statuten keine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Vorschriften oder entscheidet der Vorstand/ das Komiteé.

Artikel 13

Sollten sich nicht mind. 3 Personen für den Vorstand/ das Komiteé finden und wählen lassen, so ist der Verein aufzulösen und ein allfälliges Vereinsvermögen an eine ähnliche Institution mit ähnlichen Zielsetzungen zu spenden.

Artikel 14

Gerichtsstand ist Sitz des Vereins.

 

Oberwil-Lieli, den 14. Juni 2022

Für das Vereinskomiteé

Susan Held